Cla Semadeni ersuchte im Rahmen eines Hintergrundgesprächs vom 28. Juni 2023 um Zugang nach BGÖ
1. zum aktuell gültigen Musterbaurechtsvertrag und
2. zur aktuell gültigen Rahmenvereinbarung
zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich.
Am 4. Januar 2024 stellte Cla Semadeni beim Beauftragten des EDÖB einen Schlichtungsantrag.
Am 1. März 2024 stellte der Öffentlichkeitsberater armasuisse die beiden Dokumente zu.
8 Monate dauerte das Ganze!
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Rahmenvertrag Innovationspark Zürich (Rahmenvertrag IPZ) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Grundeigentümerin und dem Kanton Zürich als künftiger Bauberechtigter vom 01.04.2022
Cla Semadeni ersucht in seinem Schreiben vom 2. Februar 2024 die Bundespräsidentin Viola Amherd, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einzuschalten, um
die mit der Fälscherei und Betrügerei im Umnutzungsprojekt des Militärflugplatzes Dübendorf zusammenhängenden Fragen klären.
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Schreiben an Bundespräsidentin Viola Amherd vom 2. Februar 2024, um die mit der Fälscherei und Betrügerei im Umnutzungsprojekt des Militärflugplatzes Dübendorf zusammenhängenden Fragen klären.
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE-CH hat uns - nach Aufforderung des EDÖB - den Zugang zu den amtlichen Dokumenten der Vorprüfung des
kantonalen Richtplans, Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareals Dübendorf" gewährt. Es hat dazu die vier nachstehenden PDF-Dossiers zusammengestellt.
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Abschreibungsverfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB im Schlichtungsverfahren zwischen Cla Semadeni und Bundesamt für Raumentwicklung ARE-CH vom 15.01.2024
Der Space Hub der Universität Zürich UHZ erbringt den Beweis, dass der Perimeter des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich IPZ auf dem
Militärflugplatz Dübendorf weitgehend mit Pflanzen bedeckt sind, die Photosynthese betreiben. Von "weitgehend überbaut" kann keine Rede sein. Das Auge des Weltalls "Copernikus"
ist unbestechlich!
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Glattaler/Volketswiler vom 1. Dezember 2023, Leserbrief von Cla Semadeni "Satellitendaten als Beweismittel"
Richtplan Kanton Zürich, Genehmigung Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf" durch Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher UVEK
Kommentar zum Artikel der Redaktion vom 3.11.2023 in Form des nachstehenden Leserbriefes und der nachfolgenden Karten.
Quizfrage:
Wer kann behaupten, dass der Perimeter des kantonalen Gestaltungsplanes
tatsächlich"weitgehend überbaut" ist?
Bitte melden!
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Antwortschreiben Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher UVEK, an Cla Semadeni Schreiben vom 04. Dezember 2023
betreffend Schreiben von Cla Semadeni vom 15. September 2023 in Sachen Genehmigung Teilrevision kantonaler Richtplan "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf"
Leserbrief zum Artikel im Glattaler/Volketswiler vom Freitag, 13. Oktober 2023, Seite 5: «Bund ist nicht an Festlegungen im kantonalen Richtplan gebunden»
Schreiben an Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher UVEK, Richtplan Kanton Zürich, Genehmigung Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf"vom 15. September 2023
Bundesamt für Raumentwicklung ARE-CH, Prüfungsbericht des Bundes zur "Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf" Richtplan Kanton Zürich vom 26. Juli 2023
Medienmitteilung vom 3. August 2023, Kommando Operationen - Luftwaffe
An einzelnen Tagen in den Monaten August bis September ist in der Region Zürich mit einem erhöhtem Flugverkehrsaufkommen und Flugbetrieb, unter anderem mit Kampfjets, ab dem Militärflugplatz
Dübendorf zu rechnen. Es handelt sich um eine kurzfristige Erhöhung des Flugverkehrs.
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Temporärer Flugbetrieb mit Kampfjets in Dübendorf, Medienmitteilung Luftwaffe vom 3. August 2023
Laut Medienmitteilung vom 26. April 2023 hat der Bundesrat die Verordnung über Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) angepasst. Dank der Neuregelung "können sich einzelne aviatische Betriebe
schon während der Übergangszeit - von militärisch zu zivil - ansiedeln und den Flugplatz nutzen". Der Trick dabei: die zivilen Such-, Rettung-, Zoll- und Polizeiflüge werden nicht mehr
dem Kontingent von zivilen Flügen angerechnet. Die Folge dabei: "so verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt - etwa für Testflüge bei
Forschungsprojekten"und "löst eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf", so der Bundesrat. Aus den Erläuterungen kann entnommen werden, dass er damit "dem
politischen Wille der GS UVEK und VBS entspricht. Die Nomad Technics soll zumindest einen Teil dieses Zusatzkontigents für sich in Anspruch nehmen können". Nomad Aviation
betreibt eine Charter- und Flugzeugmanagemnt-Flotte. Der Hauptsitz befindet sich in Zürich Kloten.
Kommentar
Der Bundesrat befolgt mit der Teilrevision der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) den "politischen Willen der GS (Generalsekretäre) UVEK und VBS". Das bedeutet, dass
der Bundesrat, die politische Verantwortung für die "Lex Nomad" (so werde ich die revidierte VIL künftig nennen) und für die Bevorzugung und die Bevorteilung einer
Unternehmung des Geschäftsluftverkehrs (Nomad Aviation Group) auf dem Militärflugplatz Dübendorf nicht übernehmen will. Dazu habe ich dem Bundesrat einen Brief geschrieben, der auch auf die
Kriminalität und Korruption und deren Folgen im Projekt des Innovationsparks Bezug nimmt.
Dübendorf, 30. April 2023
Cla Semadeni
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Schreiben an den Bundesrat in Zusammenhang mit der Anpassung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) vom 30. April 2023
Medienmitteilung des Bundesrates vom 26. April 2023 betreffend Militärflugplätze: "Bundesrat passt Verordnung über Infrastruktur Luftfahrten (VIL)".
Mit der Anpassung der Verordnung soll auf dem Militärflugplatz Dübendorf ermöglicht werden, dass weitere zivile Flüge durchgeführt werden können, ohne dass der Fall der häufigen zivilen Mitbenutzung eintritt.
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/77455.pdf
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/77457.pdf
Im Rahmen einer Ausbildungswoche der Lufttransportstaffel 4 ist mit erhöhtem militärischem Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Dübendorf zu rechnen. Die Einsätze finden von Montag, 21. August
bis Freitag, 25. August 2023 während den ordentlichen Flugbetriebszeiten statt. Trainingsort ist, untere anderem, der Luftraum über dem Flugplatz Dübendorf.
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Mediencommuniqué: Erhöhter Trainingsbetrieb auf dem Militärflugplatz Dübendorf
Schlichtungsverfahren nach Öffentlichkeitsgesetz BGÖ Einigung
Am 24. August fand in Bern beim Eidgenössischen Datenschutz-und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB ein Schlichtungsverfahren "Cla Semadeni - armasuisse" statt. Diese endete mit einem Vergleich. Bis
spätestens am 14. Oktober 2022
- hat armasuisse das Originaldokument der Baueingabe Umgebungsplan vom 21.12.2021 dem Antragsteller zuzustellen und
- führt armasuisse mit dem Antragsteller ein Hintergrundgespräch zum geltenden obligatorischen Baurechtsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich durchzuführen.
Einigung im Schlichtungsverfahren Cla Semadeni - armasuisse vom 24. August 2022
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
Militärflugplatz Dübendorf: Raum- und Richtplanung
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
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02. Februar 2022
Schreiben an Bundesrat Alain Berset
Militärflugplatz Dübendorf: Gutachten Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD (Umsetzung NHG)
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsentscheids
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse
der Folgen des Bundesgerichtsurteils
Militärflugplatz Dübendorf: Grundeigentümerin Eidgenossenschaft, Verträge und Vereinbarungen
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
Der Präsident Cla Semadeni hat am 13. Juli 2023 im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels zu den Eingaben in Sachen eine Stellungnahme abgegeben und diese am 28. Oktober 2023 und am 2.
Februar 2024 ergänzt.
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Zweite ergänzende Stellungnahme/Beweismittel Cla Semadeni im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels vom 2. Februar 2024