Kriminalität


Ein Fall für die Strafjustiz
Ein Fall für die Strafjustiz

Ein Fall für die Strafjustiz

Nach dem Bundesgerichtsurteil über die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts und der Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich ist die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf wieder aktuell. Die Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils hat aufgezeigt, dass das Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ ein Fall für die Strafjustiz ist und die kriminellen Vorgänge in den Gerichtsakten dokumentiert sind. Das Kriminelle ist somit aktenkundig und die Akten sind den Amtsträgern und den Stakeholdern bekannt. Bei den Betrugsfällen handelt es sich um Offizialdelikte.

Nachstehend wird das erkannte kriminelle Geschehen im Projekt des IPZ mit der Feststellung, ist es nicht kriminell, wenn......, beispielhaft in loser Form aufgezeigt. 


1

Ist es nicht kriminell, wenn für ein gefälschtes Gerichtsurteil Gerichtskosten von CHF 14'760 in Rechnung gestellt werden.

(Rechnung BRGE vom 20. April 2022)

 


2

Ist es nicht kriminell, wenn ein Gerichtsurteil erlassen wird, der sich auf einen Masterplan bezieht, der gar nicht existiert.

(Urteil BRGE vom 24. Oktober 2018: die städtebauliche Studie ist in Form eines Masterplanes ergangen)


3

Ist es nicht kriminell, wenn der Kantonsrat eine Richtplanfestsetzung trifft, die sich auf eine bestehende Gebietsplanung bezieht, die als Text und Karte gar nicht existiert.
(Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans vom 29. Juni 2015 / Festsetzung)


4

Ist es nicht kriminell, wenn der Bundesrat eine kantonale  Richtplanfestsetzung genehmigt, die sich auf eine bestehende Gebietsplanung bezieht, die als Text und Karte gar nicht existiert.


5

Ist es nicht kriminell, wenn die Verfügung des Rüstungschefs vom 16. April 2022 betreffend Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung BGÖ nicht vollzogen wird. Spätestens bis Ende 2021 hätte gemäss dem verbindlichen Entscheid der Zugang gewährt werden müssen.


6

Ist es nicht kriminell, wenn im Synthesebericht "Flight Plan" das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD vom 3. März 2015 im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt ist und diesem dementsprechend auch nicht Rechnung trägt. 


7

Kontakt:

Walter Mundt

Leiter Geschäftsstelle

Kasernenstrass 4

8600 Dübendorf

walmundt@glattnet.ch