Airfield City


Wird der Militärflugplatz Dübendorf zum «Airfield City Zürich»?

Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2020 | Quelle GIS ZH
Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2020 | Quelle GIS ZH

Wird der Militärflugplatz Dübendorf zum «Airfield City Zürich»?

Sachplanung des Bundes: Marschalt

In den FLAB-News Frühling 2020 berichteten die Herren Oliver Müller und Burkhard Huber von der «IG Zivilflugplatz Dübendorf NEIN» über den Marschhalt bei Sachplanung des Bundes. Gemäss Bundesamt für Justiz tauchten bei der Planung der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld wichtige Fragen auf, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Der Bund zog deshalb die Notbremse. Der Zwischenhalt sollte dazu dienen, ungelösten Aspekte der Sicherheit einerseits und die fehlenden Überflugrechte anderseits zu überprüfen und einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Die erkannten Probleme erlaubten es nicht, im Sachplanverfahren SIL/SPM weiterzufahren, nachdem im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens auch diese Themen in Zusammenhang mit der 4. Piste für den Flughafen Kloten und der Vereinigung der Flugräume genannt worden sind. Ist das eine Bruchlandung der 4. Piste, frägt sich der VFSN? Ist die Gefahr der Südstarts des Flughafens Kloten damit gebannt?

Urteil Verwaltungsgericht: Aufhebung kantonaler Gestaltungsplan

 

Im Juli 2020 dann der Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich: Es hebt den von der Baudirektion des Kantons Zürich kantonalen Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ auf. Auf dieses Urteil reagiert der Regierungsrat des Kantons Zürich mit einer Doppelstrategie. Einerseits zieht er das Urteil der letzten kantonalen Gerichtsinstanz an das Bundesgericht weiter. Anderseits beschliesst er einen Plan-B mit einem Neustart der Planungsarbeiten. Die Stiftung Innovationspark Zürich, die HRS Investment AG und die Arealentwicklung IPZ AG erheben ihrerseits ebenfalls Beschwerde an das Bundesgericht. Die beiden Beschwerdeverfahren sind noch hängig. Ist das IPZ nun auf dem Abstellplatz? Was bedeutet der Doppelentscheid für die Lärmentwicklung im Süden, fragt sich der VFSN.

 

Regierungsrat startet Plan-B

Um den Plan-B zu realisieren, hat der Regierungsrat eine Projektorganisation auf die Beine gestellt und ihr den Auftrag erteilt, eine Gesamtschau inklusive Aviatik über den ganzen Raum des Militärflugplatzes zu erstellen. Der Militärflugplatz Dübendorf ist bekanntlich immer noch im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft und wird durch diese betrieben. Die Gesamtschau, die in einem Synthesebericht dargestellt werden soll, soll – so die Vorgabe der Zürcher Regierung – die Grundlage für die richt- und nutzungsplanerischen Entscheide von Gemeinden, Region und Kanton und deren Folgeplanungen bilden. Kommt im Plan-B wieder die 4. Piste mit einer ausgeprägten Erweiterung des Fluglärmteppichs auf den Tisch, fragt sich der VFSN.

 

Bundesrat stellt Sachplanverfahren ein

Am 14. Oktober 2020 teilte der Bundesrat mit, dass das laufende Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis eingestellt wird. Grund sei die stark veränderte Ausgangslage. Es sei deshalb nicht realistisch, weiter am bisherigen Konzept der Zivilaviatik festzuhalten. Er hat deshalb das UVEK und das VBS beauftragt, sich stattdessen am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses im Kanton Zürich zu beteiligen. Gleichzeitig hat er die Zusammenarbeit mit der Flughafen Dübendorf AG beendet. Daraus folgert der VFSN, dass einerseits für die 4. Piste kein direktes Bundesinteresse mehr besteht und dass anderseits eine kantonale Konsenslösung für eine aviatische Umnutzung des Bundeseigentums vorausgesetzt wird. Für den VFSN ist es von hoher Bedeutung, dass im Endergebnis dieser Interessenslage Rechnung getragen wird: keine 4. Piste, keine Südabflüge, Beibehaltung des militär-aviatischen Flugbetriebes und Verzicht auf eine Zerstückelung der strategischen Landreserve des Bundes.

 

Hektische Aktivitäten

Der Entscheid des Bundesrates hat hektische Aktivitäten ausgelöst, wie etwa

  • Öffentliche Ausschreibung der Groberschliessung Parkway durch die Baudirektion
  • Publikation Wertschöpfungsstudie IPZ durch BAK Basel
  • Erarbeitung Natur- und Erholungskonzept durch die Anrainergemeinden und die kantonalen Naturschutzorganisationen
  • Baugesuch Wangenstrasse 70 (Bauherrschaft Arealentwicklung IPZ AG, Investorin/Vermieterin HRS Real Estate AG, Mieterschaft Startbahn 29)
  • Feierabendgespräch Biodiversität Militärflugplatz und Umgebung durch Verein IDEA Flugplatz Dübendorf
  • Vereinsgründung «Think Tank Airfield City Dübendorf, Zürich” durch Personen der Zivil- und Militärluftfahrt
  • Anpassung Agglomerationsprogramm.

Der VFSN erwartet, dass die neu gestarteten Planungsarbeiten «state-of-the-art» durchgeführt werden und nicht durch vorgezogene Massnahmen unterlaufen werden. Transparenz, Diskurs und Partizipation der betroffenen Bevölkerung verstehen sich von selbst. Zu vermeiden ist: alter Wein in neuen Schläuchen.

Dübendorf, 4. März 2021, Cla Semadeni, Vorstand VFSN

 

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4. März 2021

Artikel in den FLAB-News Frühling 2021 erschienen: Wird der Militärflugplatz Dübendorf zum «Airfield City Zürich»?

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vom 4. März 2021
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Walter Mundt

Leiter Geschäftsstelle

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