Neuigkeiten
Erstellt: 17.7.2026
RPG2-Revision in Kraft seit 1.7.2026:
"Innovationspark vor neuen Herausforderungen"
Am 1. Juli 2026 ist das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG2) samt Verordnung (RPV) in allen Teilen in Kraft getreten. Damit sind die Kantone definitiv beauftragt, das Bauen ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren. Der erste Teil der 2023 einstimmig beschlossenen Gesetzrevision trat bereits am 1. Januar 2026 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten aller Bestimmungen sind nun die Kantone an der Reihe, die RPG2-Revision zu vollziehen und erste Umsetzungsmassnahmen zu ergreifen. Der Innovationspark Zürich, der in der Landwirtschaftszone zu stehen kommen soll, ist ebenfalls von der Gesetzrevision betroffen. Dies hat zur Folge, dass das Projekt des Innovationsparks - spätestens seit dem 1. Juli 2026 - vor neuen Herausforderungen steht. Da das Bauen ausserhalb der Bauzone abschliessend im Bundesrecht geregelt ist, gilt die Erteilung von Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone als Bundesaufgabe. In der Landwirtschaftszone sind somit nur zonenkonforme und standortgebundene Bauten und Anlagen bewilligungsfähig, die bundesrechtlich definiert sind.
Die Bauten und Anlagen des Innovationsparks erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Der kantonale Gestaltungsplan vermag diese nicht zu schaffen und schafft auch keine Bauzone. Der Akt der Einzonung ist, wie im "Flight Plan" vorgesehen, der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO, Grundordnung) vorbehalten.
Zur Erinnerung:
Das Bauen ausserhalb der Bauzone ist abschliessend im Bundesrecht geregelt. Die zuständige kantonale Behörde entscheidet bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, ob sie zonenkonform sind oder ob für sie eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
Dübendorf, 17. Juli 2026/Cla Semadeni
mehr lesen

Erstellt: 11.5.2026
DübiMäss 2026
Innovationspark Zürich:
illegale Bauaktivitäten auf dem Militärflugplatz Dübendorf
Die "DübiMäss 2026" hat die Möglichkeit geboten, das Thema der illegalen Bauaktivitäten auf dem Militärflugplatz Dübendorf zu thematisieren und öffentlich zu machen. Im Glattaler vom 8. Mai 2026 auf Seite 20 ist dazu ein Vereinsbeitrag unseres Vereins IDEA-FD erschienen. Titel
"DübiMäss: Dient Innovationspark als Labor für die Umsetzung der RPG2-Revision?"
"Bauen ausserhalb der Bauzone" ist nun einmal eine Bundesaufgabe, die der Bundesgesetzgeber (Parlament und Bundesrat) im Rahmen der RPG2-Revision abschliessend geregelt hat. Die im 2026 gültigen Gesetzesvorschriften sind im publizierten Vereinsbeitrag eingearbeitet. Sie lassen keinen Interpretationsspielraum über die Ungesetzlichkeit der Bauaktivitäten auf dem Militärflugplatz Dübendorf zu, die vor Ort zu sehen sind:
Die geplanten Bauten und Anlagen des Innovationspark liegen in der Landwirtschaftszone. Sie sind weder zonenkonform noch standortgebunden. Sie sind dementsprechend gesetzwidrig.
Es ist so einfach und klar: die Landwirtschaftszone ist keine Bauzone! Und zonenwidrige Bauten und Anlagen - auch die öffentlichen Infrastrukturanlagen laut Erschliessungsvertrag - sind illegal und rückbaupflichtig!
Dübendorf, 11 Mai 2026
Cla Semadeni

Petition
"Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr"
Die Antwort des Stadtrates liegt vor
Am 4. Juni 2024 haben wir die Petition "Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr" mit 738 Unterschriften dem Stadtpräsidenten André Ingold überreicht. Die Unterschriftensammlung ist an unserer Mitgliederversammlung vom 27. März 2024 lanciert worden. Wir hatten erkannt, dass die Trinkwasserentnahme aus dem Grundwasserpumpwerk "Eglishölzli" aufgrund der geschätzt 1000 Fundationspfählen des Projektes des Innovationsparks IPZ auf dem Militärflugplatz Dübendorf gefährdet ist. Dagegen kämpfen wir mit der Unterstützung der 738 Unterzeichnenden der Petition an. Gleichzeitig wollen wir mit dem politischen Vorstoss der Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf WVD den Rücken stärken, damit diese dem spekulativen Druck der IPZ Property AG widerstehen kann. Die WVD darf nicht dazu verpflichtet werden können, ihr Wasserleitungsnetz für Hochhäusern zu erweitern, welche pfahlfundiert die Grundwasserentnahme vor Ort beeinträchtigen können und im Widerspruch zum Gewässerschutzgesetz stehen.
Mit Protokollauszug vom 21. November 2024 hat der Stadtrat Dübendorf unser Petition auf zwei Seiten beantwortet. Die Stellungnahme ist formell korrekt. Inhaltlich ist sie jedoch nichtsagend ausgefallen. Auf die konkreten Forderungen der Petition wird nicht eingegangen. Die Erwägungen, die auf einer Seite Platz gefunden haben, beschränken sich auf die drei Abschnittstiteln:
1. Dübendorfer Trinkwasser ist sicher
2. Grundwasser muss geschützt bleiben
3. Enge Koordination mit dem Innovationspark
Der Beschluss des Stadtrates lautet:
1. Die Petition "Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr" wird gemäss den Erwägungen beantwortet
2. Die Stadt setzt sich auch weiterhin in enger Abstimmung mit der WVD für den Schutz des Grundwassers in Dübendorf ein.
Was will die Petition?
mehr lesen
Bitte unterstützen Sie die Umsetzung der Petition mit einer Spende
Weitere Informationen auf
Der Verein IDEA Flugplatz Dübendorf versteht sich als Plattform für jene Personen und Organisationen, die sich für den Erhalt des Militärflugplatzes Dübendorf einsetzen und die sich gegen eine Zubetonierung des Geländes mit nicht-aviatischen Bauten und Anlagen wenden, wie es die Projekte «Innovationspark Zürich IPZ» und «ziviles Flugfeld» (4. Piste von Kloten) vorsehen.
Der Verein IDEA FD setzt sich dafür ein, dass der Militärflugplatzes Dübendorf demokratisch, innovativ und stadtverträglich weiterentwickelt wird. Die raumplanerischen Entscheide sollen zu Verbesserungen der Lebensqualität für die Bevölkerung führen. Dabei soll dem vorhandenen Natur- und Kulturerbe Rechnung getragen werden, das mit den heue gültigen Bau- und Zonenordnung der Anrainergemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen, Volketswil und Schwerzenbach gewährleistet ist. Gegenteiligen Entwicklungen wird entschieden und innovativ entgegengetreten.

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD hat in ihrem Gutachten vom 3. März 2015 über die Schutzwürdigkeit des Militärflugplatzes Dübendorf der Gesamtanlage «insgesamt eine sehr hohe Schutzwürdigkeit von mindestens nationaler Bedeutung» zuerkannt. «Das kulturhistorische bedeutende Ensemble ist», so die EDK, «ungeschmälert zu erhalten, was bedeutet, dass die Gebäude nicht nur in ihrer Substanz, sondern auch in ihrer Wirkung, und somit der zugehörigen Umgebung, zu erhalten sind». Der Militärflugplatz steht gemäss Bundesverfassung und Natur- und Heimatschutzgesetz NHG unter Bundesschutz. Bis jetzt werden mit dem Werksareal in der Bundesverfassung festgelegte Bundesaufgaben erfüllt.



