Stadt Dübendorf
Nachgeführt am 07.09.2024/CS
Falschbeurkundung
Baurechtsvertrag Etappe A1 (IPZ-ET A1 / Teilbereich A)
vom 7. Februar 2024
Korrespondenz mit Notariat und Grundbuchamt Dübendorf
Am 7. Februar 2024 hat der Kanton Zürich als Baurechtsnehmer mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Grundeigentümerin einen Baurechtsvertrag für den "Baubereich Etappe A1 (IPZ-ET A1 / Teilbereich A) abgeschlossen. Der Vertrag wurde vom Notariat und Grundbuchamt Dübendorf beurkundet. Es handelt sich um den ersten beurkundeten Vertrag, der sich auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG abstützt. Da dieses jedoch gemäss Artikel 33 (Unterstützungsmassnahmen und deren Voraussetzungen) FIFG für die Abgabe geeigneter Grundstücke des Bundes im Baurecht voraussetzt, dass die "raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 vollumfänglich erfüllt sind", muss vorliegend von einer Falschbeurkundung ausgegangen werden. Herr René Quirici, Notar, wurde darüber mit Schreiben vom 19. Juni 2024 informiert. Er wurde ersucht, vom Sachverhalt Kenntnis zu nehmen und die Angelegenheit in Ordnung zu bringen. Nachstehend findet man die Korrespondenz darüber.
Dübendorf, 7. September 2024, Cla Semadeni
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Petition "Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr"
Das Projekt des Innovationsparks sieht vor, die Neubauten der ersten Etappe auf geschätzte 1000 Pfählen zu fundieren. Diese gefährden die Trinkwasserentnahme aus dem Grundwasser des
Pumpwerkes "Eglishölzli". Dagegen kämpfen wir mit der Petition "Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr" an, die wir an der Mitgliederversammlung vom 27. März 2024 lanciert haben.
Weiter unten befindet sich die Dokumente zum Herunterladen:
- Unterschriftenbogen Petition "Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr" vom 27. März 2024
- Flyer Petition "Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr"
Der geneigte Besucher dieser Website ist herzlich eingeladen, die Petition zu unterstützen. Dazu kann der Unterschriftenbogen zum Unterschreiben und zur Einreichung heruntergeladen werden. Zudem ist uns jede Spende hochwillkommen. Die notwendigen Angaben befinden sich auf dem Flyer und Unterschriftenbogen.
Dokumente
Stellungnahme des Stadtrates Dübendorf
zum kantonalen Gestaltungsplan
"Innovationspark mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf"
Kommentar
Interessant ist, dass die Stellungnahme des Stadtrates Dübendorf vom 8. Februar 2024 offenlegt, dass noch wesentliche Differenzen zwischen Stadt und Kanton bestehen. Sie zeigt diejenigen Bereiche auf, in denen nach Auffassung des Stadtrates die räumliche Abstimmung mit der städtischen Entwicklungsvorstellungen noch ungenügend ist. Sie belegt zudem, dass im Jahre 2015 kein "Masterplan" für das Areal des Innovationsparks gemäss Sachplan Militär SPM ergangen ist und auch seither nie "ergangen" ist. Der freigelegte und neu verlaufende "Chrebsschüsselibach" und die neuen zivilen"aviatischen Bauten und Anlagen" bezeugen dies eindrücklich.
Von besonderem Interesse zeigt sich die "grundsätzliche Schlussbemerkung" (Seite 5). In dieser ist schriftlich festgehalten, dass der Stadtrat darauf verzichtet, die kommunalen Planungsinstrumente anzuwenden. Die Stimmbürgerschaft wird verfassungswidrig ausgelassen.
07. August 2024, Cla Semadeni
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Auszug aus dem Geschäftsbericht 2023
Gebietsentwicklung Militärflugplatz Dübendorf
Das Flugplatzareal wurde im Jahr 2021 unter Federführung des Kantons Zürich und Mitwirkung von
Bund, Region, Standortgemeinden und wesentlicher Stakeholder einer Gesamtbetrachtung unterzogen.
Die eingesetzte Task Force hat die Gesamtbetrachtung in einem Synthesebericht "Gebietsentwicklung
Flugplatz Dübendorf" mit dem Zielbild 2050 (Synthese GEFD) zusammengefasst.
Für den Teilbereich A des Innovationsparks liegt ein rechtskräftiger kantonaler Gestaltungsplan vor. In
den Randbebauungen sind diverse Umbauten erfolgt. Im Dezember 2022 wurde für einen ersten Teil
des Innovationsparks ein Projektwettbewerb gestartet. Damit soll, ausgehend von vorgegebenen Bau-
typologien die Entwicklung konkreter Prototypen entworfen werden. Diese sollen, durch eine ausseror-
dentlich hohe Qualität und Innovation auf der architektonisch-konstruktiven Ebene die globale Ausstrah-
lung des Innovationsparks Zürich versinnbildlichen und überzeugende Antworten hinsichtlich Zukunfts-
fähigkeit, Nachhaltigkeit und Nutzungsflexibilität formulieren. Im Jahr 2023 wurde der Projektwettbewerb
beendet und die Gewinnerprototypen wurden weiter ausgearbeitet.
Im Zusammenhang mit der Erschliessung des Innovationsparks des Teilbereich A sowie den Auswir-
kungen der Verdichtung hat der Kanton in einem einjährigen Prozess gemeinsam mit allen Involvierten
eine Gesamtbetrachtung und Bedürfnisanalyse zu den Verkehrsthemen vorgenommen. Dabei ging es
sowohl um die Knotenauslastungen, die Veloinfrastruktur, die Glattalbahnverlängerung sowie den ge-
planten Busvorlauf für den Innovationspark. Ab dem Jahr 2024 startet der Kanton nun wieder aktiver in
die Projektumsetzung und hat zwei konkrete Projektstudien gestartet (Anschlussknoten Innovationspark
und Bahnhof Dübendorf Nord).
Für den Teilbereich B wurden die Planungen im Jahr 2023 weiter vertieft. Am 14. November 2023 wurde
die Bevölkerung der Standortgemeinden zu einem Informationsanlass eingeladen, um das städtebauli-
che und freiräumliche Richtprojekt, das Erschliessungs- und Mobilitätskonzept sowie die nächsten
Schritte für die langfristig ausgerichtete Gebietsentwicklung vorzustellen. Kurz vor Jahresende, am 15.
Dezember 2023, wurde der kantonale Gestaltungsplan "Innovationspark mit Forschungs-, Test-, und
Werkflugplatz Dübendorf" öffentlich aufgelegt.
Im Bereich Aviatik wurde im Juli 2023 die Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt
(VIL) vom Bundesrat beschlossen. Mit der Anpassung der VIL kann der Militärflugplatz in der Über-
gangsphase zum zivilen Flugplatz auch bereits von einzelnen luftfahrtbezogenen Unternehmen genutzt
werden. In der angepassten VIL werden Such-, Rettungs- und Polizeiflüge nicht mehr zum Kontingent
der zivilen Flugbewegungen gezählt. Dadurch bleibt in Dübendorf ein Kontingent übrig, das für andere
zivile Zwecke genutzt werden kann.
Korrespondenz mit Stadtrat Dübendorf:
"gefälschte Dokumente"
"weitgehend überbautes Gebiet"
Cla Semadeni hat den Genehmigungsbeschluss des Bundesrates Albert Rösti, Vorsteher UVEK, über die Teilrevision des kantonalen Richtplans ZH "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf" vom 5. Dezember 2023 zum Anlass genommen, den Stadtrat Dübendorf über die Ergebnisse des
11. Feierabendgesprächs zu informieren, ihn mit dem Kurzbericht vom 18. Oktober 2023 zu dokumentieren und ihn über die gefälschten Dokumente in der Gebietsentwicklung (Projekt Innovationspark IPZ) in Kenntnis zu setzen. Die Korrespondenz zwischen Stadtrat und Cla Semadeni setzen sich aus den folgenden drei Dokumenten zusammen, die als PDF-Dokumente heruntergeladen werden können:
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Postulat "Massnahmen für eine rasche Realisierung der Glattalbahn-Verlängerung"
Der Gemeinderat Dübendorf hat am 4. September 2023 das Postulat "Massnahmen für eine rasche Realisierung der Glattalbahn-Verlängerung" von Gemeinderat Rafa Tajouri (FDP) und 18 Mitunterzeichnende mit 25 zu 10 Stimmen an den Stadtrat überwiesen. Dieser hat das Postulat am
8. Februar 2024 beantwortet.
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siehe unter Aktuelles / Feierabendgespräche
Cla Semadeni hat am 22. September 2022 in der Kommission für Raumplanung und Landgeschäfte KRL des Gemeinderates der Stadt Dübendorf über seine Erfahrungen und Erkenntnisse über die Stadtentwicklung in Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung (Richt- und Nutzungsplanung) referieren können. Sie finden nachstehend seine PowerPointPräsentation als PDF-Datei zur freien Verwendung.
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