Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 10. Juli 2025 betreffend Stimmrechtsrekurs in Sachen kantonaler Gestaltungsplan Teilgebiet B
Der Stimmrechtsrekurs betrifft die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf"
Rekursentscheid des Regierungsrates ZH vom 21.Mai 2025
in Sachen
Stimmrechtsrekurs Cla Semadeni
Cla Semadeni hat am 2. Juni 2025 innert der Rechtsmittelfrist von 5 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Regierungsrates vom 21. Mai 2025
erhoben. Er beantragt darin , den Rekursentscheid aufzuheben.
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Beschwerde an das Verwaltungsgericht vom 2. Juni 2025 betreffend Rekursentscheid des Regierungsrates vom 21. Mai 2025 in Sachen Stimmrechtsrekurs
Rekursentscheid des Regierungsrates Kanton Zürich vom 21. Mai 2025 in Sachen Eingabe an den Bezirksrat wegen der Verletzung der politischen Rechte und ihre Anwendung vom 25. November 2024
"526, Verfügung der Baudirektion vom 21. Mai 2024 betreffend Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)" (Stimmrechtsrekurs)
der Verletzung der politischen Rechte und ihrer Ausübung
durch
die Festsetzungsverfügung zum kantonalen Gestaltungsplan mit UVP
"Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Rekursentscheid Regierungsrat vom 21. Mai 2025
Cla Semadeni hat als Stimmbürger gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans mit UVP eine Eingabe an den Bezirksrat Uster eingereicht. In dieser Eingabe vom 25. November 2024 hat er die
Verletzung der politischen Rechte moniert. Sie erfolgte innert der 5-Tages-Frist. Mit Präsidialverfügung vom 18. Dezember 2024 hat der Bezirksrat die Eingabe "dem Regierungsrat des Kantons
Zürich zur weiteren Bearbeitung überwiesen". Mit dem Schreiben vom Cla Semadeni vom 15.4.2025 an RA Yves Bielmann, DJI, gilt der Schriftwechsel als abgeschlossen.
Mit E-Mail vom 16.4.2025 an RA Yves Bielmann bringt Cla Semadeni sein Befremden darüber zum Ausdruck, dass "das Amt für Raumentwicklung ARE-ZH in seinem Mitbericht sachverhaltswidrige
Feststellungen macht und diese ihm unterschiebt. Er ist entsetzt darüber, dass ein kantonales Amt sich nicht an Fakten hält, ja diese sogar in das Gegenteil verdreht. Er betrachtet das Vorgehen
des ARE-ZH als grobes Täuschungsmanöver, auch Herrn Bielmann, der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Regierung gegenüber". Am 21. Mai 2025 hat der Regierungsrat des
Kantons Zürich in der Sache entschieden und den Rekurs ohne Kostenfolge abgewiesen. Gegen den Rekursentscheid hat Cla Semadeni innert Frist am 2. Juni 2025 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich erhoben.
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Rekursentscheid des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 21. Mai 2025
in Sachen Eingabe an den Bezirksrat Uster gegen die Festsetzungsverfügung des kantonalen Gestaltungsplans mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)" vom 18. November 2024
Stellungnahme Cla Semadeni vom 14. Februar 2025 zum Mitbericht des Baudirektors Kanton Zürich vom 4. Februar 2025
in Sachen Eingabe an den Bezirksrat Uster gegen die Festsetzungsverfügung des kantonalen Gestaltungsplans mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Stellungnahme (Mitbericht) des Baudirektors Dr. Martin Neukom zur Eingabe an den Bezirksrat Uster von Cla Semadeni vom 25. November 2024
in Sachen Eingabe an den Bezirksrat Uster gegen die Festsetzungsverfügung des kantonalen Gestaltungsplans mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Eingabe an den Bezirksrat Uster gegen die Festsetzungsverfügung des kantonalen Gestaltungsplans mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Die Eingabe vom 25. November 2024 - auch Stimmrechtsbeschwerde genannt - moniert die Verletzung der politischen Rechte durch die verfügende Baudirektion Kanton Zürich vom 18. November 2024. Sie erfolgte innert der 5-Tages-Frist.
die Festsetzungsverfügung zum kantonalen Gestaltungsplan mit UVP
"Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Cla Semadeni hat als Stimmbürger, Grundeigentümer und Genossenschafter der Wasserversorgung Dübendorf WVD gegen die Festsetzungsverfügung der Baudirektion Kanton Zürich vom 18. November 2024
betreffend den kantonalen Gestaltungsplan mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)" Rekurs erhoben. Die Eingabe an das
Baurekursgericht erfolgte im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung und innert der 30-täglichen Frist (Publikation im Glattaler vom 22. November 2024).
Mit Präsidialverfügung vom 19. Dezember 2024 hat das Baurkursgericht des Kantons Zürich verfügt:
1. Vom Rekurseingang wird Vormerk genommen.
2. Eine Kopie der Rekursschrift geht an die Rekursgegnerin (Baudirektion Kanton Zürich) und die Mitbeteiligte (Politische Gemeinde Dübendorf) zur Kenntnis. Auf die Durchführung eines
Vernehmlassungsverfahrens wird einstweilen verzichtet.
3. Dem Rekurs kommt gemäss § 25 Abs. 1 VRG aufschiebende Wirkung zu.
Mit Entscheid der Einzelrichterin vom 22. Januar 2025 hat das Baurekursgericht entschieden, mangels Rekurslegitimation von Cla Semadeni auf den Rekurs nicht
einzutreten.
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Entscheid der Einzelrichterin des Baurekursgerichts des Kantons Zürich betreffend den Rekurs von Cla Semadeni vom 13. Dezember 2024
Auf den Rekurs wird mangels Rekurslegitimation nicht eingetreten
Präsidialverfügung des Baurekursgerichts des Kantons Zürich betreffend Rekurs von Cla Semadeni vom 13. Dezember 2024
Der Rekurs richtet sich gegen die Festsetzungsverfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 18. November 2024 betreffend Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)
Rekurs gegen die Festsetzungsverfügung des kantonalen Gestaltungsplans mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)" vom 18. November 2024
"Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 18. November 2024 den kantonalen Gestaltungsplan mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
festgesetzt und diese Festsetzung am 22. November 2024 öffentlich bekanntgemacht. Der Gestaltungsplan besteht aus
- Situationsplan vom 1.11.29024,
- den Vorschriften vom 1.11.2024
- dem Planungsbericht im Sinne von Art. 47 RPV vom 1.11.2024,
- dem Bericht zu den Einwendungen vom 1.11.2024 und
- dem Umweltverträglichkeitsbericht vom 23. März 2023.
Gegen die Festsetzungsverfügung kann innert 30 Tagen Rekurs ergriffen werden
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Festsetzungsverfügung zum kantonalen Gestaltungsplan mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Publikation der Festsetzungsverfügung vom 18.11.2024 zum kantonalen Gestaltungsplan mit UVP "Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)"
Nomad Technics, die im Teilbereich B ansiedeln will
Laut Medienmitteilung vom 26. April 2023 hat der Bundesrat die Verordnung über Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) angepasst. Dank der Neuregelung "können sich einzelne aviatische Betriebe
schon während der Übergangszeit - von militärisch zu zivil - ansiedeln und den Flugplatz nutzen". Der Trick dabei: die zivilen Such-, Rettung-, Zoll- und Polizeiflüge werden nicht mehr
dem Kontingent von zivilen Flügen angerechnet. Die Folge dabei: "so verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt - etwa für Testflüge bei
Forschungsprojekten"und "löst eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf", so der Bundesrat. Aus den Erläuterungen kann entnommen werden, dass er damit "dem
politischen Wille der GS UVEK und VBS entspricht. Die Nomad Technics soll zumindest einen Teil dieses Zusatzkontigents für sich in Anspruch nehmen können". Nomad
Aviation betreibt eine Charter- und Flugzeugmanagemnt-Flotte. Der Hauptsitz befindet sich in Zürich Kloten.
Quelle: aeroTelegraph vm 1. Mai 2024, Screenshot Cla Semadeni vom 6. Mai 2024
"Innovationspark Zürich mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz"
öffentliche Auflage: 15.12.2023 bis 1.3.2024
Bild: Flächennachweis nach Nutzungen (Szenario 3 V29b) Richtprojekt , Stand 2. November 2023
In der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis 1. März 2024 liegt der Entwurf für die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans "Innovationspark Zürich mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf"
(Teilgebiet B) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) samt ergänzenden Unterlagen öffentlich auf. In der gleichen Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt. Die
Gesamtdokumentation umfasst 494 Seiten. Diese PDF-Datei ist nachstehend auch in drei Teildokumente aufgeteilt:
Teil 1: Seite 1 bis 2019
Teil 2: Seite 220 bis 362
Teil 3: Seite 363 bis 494
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Gemeinsame Medienmitteilung der BD und VD; "Innovationspark: Kantonaler Gestaltungsplan für Teilgebiet B liegt öffentlich auf"
Gesamtdokumentation Entwurf kantonaler Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf" (Teilgebiet B) mit Umweltverträglichkeitsbericht
Teil 1 der Dokumentation "Entwurf für Festsetzung kantonaler Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf" (Teilgebiet B)
Teil 2 der Dokumentation "Entwurf für Festsetzung kantonaler Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf" (Teilgebiet B)
Teil 3 der Dokumentation "Entwurf für Festsetzung kantonaler Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf" (Teilgebiet B)
"Innovationspark Zürich mit Forschung-, Test- und Werkflugplatz"
Informationsanlass vom 14. November 2023
Aus dem Winter Newsletter GEFD 2023 - Editorial von Regierungsrätin Carmen Walker Späh vom 05. Dezember 2023 (Abschrift):
"Auch wenn die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf und der Innovationspark im Moment aus den Schlagzeilen verschwunden sind - auf dem Areal läuft einiges; sämtliche Bereiche werden mit
Herzblut vorangetrieben.
Für das Teilgebiet B mit dem Innovationspark sowie den landseitigen Bestandteilen des Forschungs-, Test- und Werkflugplatzes konnte das Richtprojekt erarbeitet werden. Am 14. November 2023 fand
in Dübendorf die Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt. Der Start der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans ist für den Dezember 2023 geplant. Die Festsetzung könnte somit ca.
im 2. Quartal 2024 erfolgen".
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PowerPointPräsentation am "Informationsanlass zum Richtprojekt für das Teilgebiet B: Innovationspark Zürich mit Forschung- Test- und Werkflugplatz" vom 14. November 2023