Am 30. Juni 2022, 1730 bis 2000 Uhr, findet das 6. Feierabendgespräch im Saal Restaurant Hecht in Dübendorf statt. Thema: "Erfolgsfaktoren für die
Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf".
An diesem Anlass sollen Experten und Politikgrössen zum Zuge kommen. Die Teilnehmenden
sollen in die Lage versetzt werden, die angelaufenen Planungsarbeiten von Bund, Kanton, Region uns Gemeinden zu verstehen und darauf aktiv Einfluss zu nehmen. Den neu gewählten Politikerinnen und
Politiker wird die Möglichkeit geboten, mit der Bevölkerung über die Parteigrenzen hinweg in einen Dialog zu treten und sich auszutauschen. Die Vorbereitungen des Anlasses können auf der
Website www.ideafd.ch verfolgt werden. Interessierte können zudem ihr Interesse bei Walter Mundt,
Geschäftsführer, per E-Mail an walmundt@glattnet.ch anmelden. Sie werden dann laufend mit den neusten Informationen
bedient.
Kommentar zur KRL-Sitzung vom 10. Mai 2022
Kommentar zum Stadtratsbeschluss vom 3. März 2022
Es sind mehr als 2 Jahre vergangen, bis der Stadtrat sich dazu entschliessen konnte, dem Gemeinderat zu beantragen, die Einzelinitiative Cla Semadeni abzulehnen. Er verpasste damit die Chance, den Gemeinderat in seine stadtplanerischen Aktivitäten, was die laufende Gesamtrevision der Ortsplanung im Kontext der Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes betrifft, einzubeziehen. Die Idee dahinter ist leicht durchschaubar: Solange der Souverän aussen vorgehalten wird, hat einzig der Stadtrat das Sagen! Dem Gemeinderat wird nur eine passive Beobachterrolle zugestanden! Mit seinem Vorgehen missachtet der Stadtrat in eklatanter Weise die politischen Rechte des Gemeinderates und der Stimmbevölkerung, die ihnen nach Gesetz (GPR) und Gemeindeordnung (GO) zustehen. Muss das nicht ein politisches und rechtliches Nachspiel haben?
Es kommt dazu, dass der Stadtrat seit der vorläufigen Überweisung der Einzelinitiative Verbindlichkeiten in der Stadtentwicklung eingegangen ist, die den rechtlichen und politischen Gestaltungsspielraum mitsamt den demokratischen Rechten des Gemeinderates stark einschränken. Ein Affront sondergleichen!
Die Unterzeichnung des Syntheseberichtes «Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, TRANSFORMATION UND INNOVATION, Flight Plan» vom August 2021 ist ein besonders krasses Beispiel, wie der Stadtrat
die Rechte des Gemeinderates mit der Unterzeichnung einer bindenden Absichtserklärung ausgeschaltet hat. Dieser Vorgang ist eine Kompetenzaneignung, die Methode hat: Der Bevölkerung und dem
Kantonsrat, bekanntlich wird zurzeit der «Flight Plan» in einer Spezialkommission des Kantonsrates beraten, wird suggeriert, dass der Souverän mit dem Vorgehen des Regierungsrates einverstanden
ist. Die zustimmende Haltung des Stadtrates zum IPZ ist auch in seinen Vernehmlassungen zu den abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren vor Baurekurs-, Verwaltungs- und Bundesgericht aktenmässig
dokumentiert. Diese amtlichen Erklärungen sind gefälschte Urkunden. In dieses Bild passt auch die Stellungnahme des Vertreters der Stadt Dübendorf anlässlich des Augenscheines des
Baurekursgerichts vom 7. März 2018, als dieser erklärt hat, dass die im kantonalen Teilrichtplan festgesetzte «bestehende Gebietsplanung» über 70 Hektaren existiert, was bekanntlich nicht
der Fall ist und was deshalb dazu geführt hat, dass das Baurekursgericht in seinen Erwägungen festgestellt hat, dass die städtebauliche Studie für diese 70 Hektaren «in Form eines Masterplanes
ergangen ist». Der Stadtrat und seine Fachberatenden waren und sind sich der Nichtexistenz des «ergangenen» Masterplanes bewusst. Und trotzdem macht der Stadtrat weiter, wie wenn der
«ergangene Masterplan» physisch existieren würde. Man fragt sich, ob der Stadtrat schlecht beraten oder beratungsresistent ist. Wahrlich ein Fall für die Strafjustiz!
Mit dem Bundesgerichtsentscheid über die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich (36 ha) ist die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität des Projektes des Innovationsparks Zürich, Hubstandort Dübendorf (70 ha) wieder auf dem Areal des Militärflugplatzes eingekehrt und wirkt weiter. Der Ausschluss des Gemeinderates aus der Mitgestaltung des Stadtentwicklungsprojektes «Innovationspark Zürich IPZ» (seit Beginn im Jahre 2014/15) durch den Stadtrat ist offensichtlich der Absicht entstammen, das kriminelle Geschehen vor dem Souverän zu vertuschen. Nachdem absehbar gewesen war, dass die Voraussetzungen gemäss «Bundesgesetz über die Förderung und Innovation (FIFG)» für die Förderung des Hubstandortes Dübendorf durch den Bund mittels Fördergelder und Landabgabe am 1. Januar 2016 nicht erfüllt werden konnten, mussten Kanton und Stadt ausserhalb des Rechts handeln und eine Wirklichkeit vortäuschen, die nicht wirklich und wahrhaftig ist. Das FIFG verlangt nämlich, dass (Zitat) «die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 vollumfänglich erfüllt sind». Diese Voraussetzungen fehlen gänzlich. Der kantonale Gestaltungsplan IPZ vermag dieses Manko nicht zu kompensieren.
Bild: Screenshot FIFG Art. 33
Bild: Screenshot Stand Überbauung und Erschliessung (GIS-ZH)
Die Geburtsstunde der Kriminalität im Projekt IPZ ist der Zeitpunkt an dem entschieden worden ist, allen Nichtbeteiligten vorzutäuschen, dass die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 mit dem «Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplanes vom 29. Juni 2015 (Festsetzung)» erfüllt sind. Die Festsetzungen betreffen die Richtplaninhalte
A. Verkehr; Groberschliessungsstrasse für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Glattalbahn.
B. Öffentliche Bauten und Anlagen; Nationaler Innovationspark, Gebietsplanung Hubstandort Dübendorf.
Der Täuschungsvorgang hat zur Folge gehabt, dass das unterzeichnete Beschlussdokument eine falsche Urkunde darstellt, also gefälscht ist. Nach Lehre und Rechtsprechung ist und bleibt eine falsche Urkunde (und Folgedokumente) unwirksam. Anders formuliert: Der Kantonsratsbeschluss und seine Folgebeschlüsse sind zweifellos nichtig. Es ist absehbar, dass diese Nichtigkeit bei der Weiterentwicklung des Projektes IPZ (auch was den Flight Plan und den 217 Mio. Kredit betrifft) sowie bei der Gesamtrevision der Ortsplanung Dübendorf nicht unbemerkt bleibt. Der Skandal ist vorprogrammiert.
Die Kriminalität des Projektes IPZ macht sich auch vor Ort bemerkbar. Die wandernde militärische Umzäunung, die doppelte Dossierführung beim Totalumbau des ehemaligen Feuerwehrgebäudes, die neue öffentliche Erschliessungsstrasse, die Teststrecken etc. sind sichtbare Zeugen der Kriminalität bei der baulichen Realisierung des IPZ. Dem aufmerksamen Beobachter wird dies nicht unverborgen bleiben. Auch hier ist der Skandal absehbar.
Es wird interessant sein zu sehen, zu welchen Beratungsergebnissen und Anträgen die vorberatende(n) Kommission(en) des Gemeinderates (KRL und GPK) bei der Behandlung von Bericht und Antrag des Stadtrates vom 3. März 2022 (22-118 B33.5.7) gelangt(en). Interessant wird auch sein, wie die Medien und der Glattaler über die Behandlung der Einzelinitiative Cla Semadeni berichten werden. Interessant wird es auch sein, wie die Gesamtrevision der Ortsplanung die Thematik der Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes auf Stufe Nutzungsordnung abhandeln wird. Auf Stufe REK wissen wir es. Es darf gespannt abgewartet werden, was die Zeit bringen wird.
Dübendorf, 14. März 2022
Cla Semadeni
Fakten
1. Cla Semadeni reichte am 1. Februar 2020 die Einzelinitiative betreffend die Beibehaltung der kommunalen Nutzungsordnung (Richt- und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf ein.
2. Der Antrag lautete: In der angelaufenen Ortsplanungsrevision Dübendorf (Raumentwicklungskonzept REK, Revision Richt- und Nutzungsplanung) wird die bestehende kommunale Nutzungsordnung (Richt und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf beibehalten.
3. Die Einzelinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden.
4. Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative an seiner Sitzung vom 7. September 2020 vorläufig unterstützt und zum Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.
5. Mit dem vorliegenden Protokoll erfüllt der Stadtrat Dübendorf diesen Auftrag in formeller Hinsicht. Materiell setzt sich der Stadtrat mit der Einzelinitiative nicht auseinander.
6. Der Einzelinitiant Cla Semadeni wurde weder vom Stadtrat noch von der Stadtverwaltung kontaktiert. Er wurde auch nicht angehört oder zur Stellungnahme eingeladen.
7. Trotz vorläufiger Unterstützung der Einzelinitiative durch den Gemeinderat, hat der Stadtrat an der Gesamtrevision weiterbearbeitet und den Synthesebericht "Flight Plan" unterzeichnet. Nimmt man das Raumentwicklungskonzept REK als Massstab, so wird die Gesamtrevision der Ortsplanung auf Wachstum (in der Fläche und nach Innen) getrimmt. Auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf wird - neben dem Hochbordgebiet - ein zweites Stadt-Nebenzentrum in der Landwirtschaftszone mit einer Dichte von 300 Köpfen pro Hektare geplant.
8. Seit anfangs Jahr 2022 ist der kantonale Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich" in Kraft. Eine richtplanerische Grundlage - auch für den Hubstandort von 70 Hektaren - fehlt auf allen Ebenen.
9. Am 6. April 2022 hat der Regierungsrat Zh 6 Beschlüsse gefasst, die aufzeigen, dass die bisherigen raumplanerischen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes - Ausnahme kantonaler Gestaltungsplan - auf allen Ebenen überholt sind und deshalb die Richt- und Nutzungsplanungen sowie die Sachplanungen als in Revision gelten.
Kurzbericht
Am 8. März 2022 hat das 5. Feierabendgespräch zum Thema «Irrungen und Wirrungen auf dem Militärflugplatz Dübendorf» im Saal Restaurant Hecht stattgefunden. Der Anlass begann nach der Begrüssung mit einem Einführungsreferat des Tagungsleiters und Moderators Cla Semadeni. Der Titel seiner Einführung lautete «Netzwerke und Nähe als Inspirationsquelle für die Kriminalität im Projekt des Innovationsparks auf dem Militärflugplatz Dübendorf». Er zeigte in seinem bebilderten Referat auf, dass einerseits auf dem Areal des Militärflugplatzes ein «Verwirrspiel» im Gange ist und dass anderseits das Urteil des Bundesgerichts zur Folge hat, dass das Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ wieder ein klarer «Fall für die Strafjustiz» geworden ist. Diese Feststellung entstammt seiner Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils, in der der Referent deren Auswirkungen auf die Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf und die Raumplanung Schweiz aufgezeigt hat. Diese Analyse ist auch den massgebenden Bundesrätinnen und Bundesräten mitgeteilt worden.
In seinen Ausführungen kam zum Ausdruck, dass das Thema sehr vielschichtig ist, viele Facetten aufweist und sehr eng mit der Kreditvorlage im Kantonsrat von CHF 217 Mio. sowie dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG verknüpft ist. Der Referent machte deutlich, dass der Anlass eine Auseinandersetzung mit dem in den Gerichtsakten dokumentierten kriminellen Geschehen darstellt und das Personen ein Tabu sind. Es gelte die Unschuldsvermutung betonte er mehrmals. Wir, so sagte er, vom Verein IDEA-FD verstehen uns als Teil der Lösung und nicht als Teil des Problems. Wir streben eine demokratische, innovative und stadtverträgliche Weiterentwicklung des militär-aviatischen Areales an. Das kriminelle Projekt IPZ entspricht nicht diesen Anforderungen.
mehr lesen
Bundesgericht hebt Urteil des Verwaltungsgerichts auf und setzt den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» fest
In seinem Urteil vom 12. November 2021 bestätigt das Bundesgericht den von der Baudirektion des Kantons Zürich erlassenen kantonalen Gestaltungsplan für das Projekt «Innovationspark Zürich IPZ» auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf. Die eingereichten vier Beschwerden werden gutgeheissen, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juli 2020 mit seinem Aufhebungsentscheid wird aufgehoben und die Festsetzungsverfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 9. August 2017 zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» wird bestätigt. |
|
Kommentar von Cla Semadeni zur Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» auf dem Militärflugplatz Dübendorf
Das Urteil ist letztinstanzlich. Es ist für die Parteien verbindlich. Es schafft die Voraussetzungen, dass das «Trio Infernale», bestehend aus der Stiftung Innovationspark Zürich, der HRS Investment AG und der Arealentwicklung IPZ AG das Projekt «Innovationsparks Zürich IPZ» in der Landwirtschaftszone des Militärflugplatzes Dübendorf realisieren kann. Das «Trio Infernale» kann dem Urteil entsprechend auf dem Militärflugplatz Dübendorf im nationalen Interesse handeln. Auftraggeberin für die Projektrealisierung ist die Regierung des Kantons Zürich. Diese stützt ihren Entscheid auf die gefälschte richtplanerische Urkunde der Teilrevision des kantonalen Richtplanes aus dem Jahre 2015 ab. Das Urteil macht den Weg frei, das Bauprojekt von Hosoya Schaefer Architects umzusetzen, welches die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD – vor dem Richtplan-Entscheid aus dem Jahre 2015 – als nicht bewilligungsfähig beurteilt hat. Es hat zur Folge, dass das aviatische Weltkulturerbe der Menschheit « Militärflugplatz Dübendorf» als Ensemble zerstört werden wird. Vor Ort kann man sehen, dass die Zerstörung bereits begonnen hat.
Das Urteil des Bundesgerichts betrifft alle Schweizerinnen und Schweizer. Das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf ist von Fachexperten als schützenswertes
Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS) sowie als schützenswertes Kulturobjekt von (mindestens) nationaler Bedeutung eingestuft worden. Es ist ein Juwel, das die schweizerische Identität prägt
und ihre Neutralität und Souveränität symbolisiert. Gefragt sind nun jene Fachleute, Fachinstitutionen und Fachorganisationen unseres demokratischen Rechtsstaates, die eine gesamtschweizerische
Verantwortung für die ungeschmälerte Erhaltung unseres nationalen Kultur- und Naturerbes tragen.
Das Bundesgerichtsurteil spricht uns Privatpersonen die Rekurslegitimation ab. Unsere materiellen Rügen über die Verletzung von Bundesrecht sind darin nicht behandelt worden; auch dann nicht,
wenn mit dem kantonalen Gestaltungsplan fundamentale Grundsätze der schweizerischen Raumplanung, wie in den Gerichtsakten belegt ist, arglistig und vorsätzlich verletzt werden.
Mit dem Urteil des Bundesgerichtes wird das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einer Schlüsselfrage der kantonalen und eidgenössischen Raumplanung desavouiert. Hatte dieses mit seinem klugen Aufhebungsentscheid dem Projekt des Innovationsparks IPZ die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität entzogen, so führt das bundesgerichtliche Urteil diese Dimension der beabsichtigen Transformation des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf indirekt wieder ein. Hatte das Verwaltungsgericht die Stufengerechtigkeit der beabsichtigten Raumplanungsmassnahmen auf dem Areal des Militärflugplatzes beachtet, so kehrt das Urteil des Bundesgerichts dieses Grundprinzip der Raumplanung Schweiz in das Gegenteil und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Stadt Dübendorf ihre Ortsplanung einer Gesamtrevision unterzieht. Das Bundesgericht desavouiert die kommunale Planungssouveränität. Und wie steht es mit dem Synthesebericht: dieser wird zur Makulatur!
Das Urteil des Bundesgerichts erweist sich im Ergebnis für die Raumplanung Schweiz als fatal. Für
die vier Beschwerdeführenden bedeutet es einen Pyrrhussieg. Der Kampf gegen die
Zerstörung des Weltkulturerbes und gegen die kriminellen Vorgänge vor Ort gehen weiter. Wir hoffen auf eine schweizweite Unterstützung von „VOGLIO VOLARE“.
Dübendorf, 22.12.2021/CS
mehr lesen...
Ergebnisbericht
Am 2. Dezember 2021 hat das 4. Feierabendgespräch zum Thema «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» im Saal Restaurant Hecht in Dübendorf stattgefunden.
Der Anlass begann nach der Begrüssung mit einem Einführungsreferat des Tagungsleiters und Moderators Cla Semadeni. Er zeigte in seinem bebilderten Referat (mehr lesen, PDF-Datei
Einführungsreferat) auf, welche Akteure (Stakeholder) auf dem Areal aktiv sind, wie diese miteinander verflochten sind und mit welchem Grundkonstrukt die Eigentumsrechte
zugeordnet werden (sollen). Er beleuchtete dabei auch die Frage der Bewertung der Eigentumsrechte, der vorgesehenen Abgeltung der Bau- und Unterbaurechte sowie der
landpreisbeschränkenden Faktoren, die auf dem Areal wirksam sind. Auf dem Areal ist eine Sonderverwaltungszone entstanden.
Der Referent zeigte anhand der Fallbeispiele «temporärer Neubau Pavillon», «Mieterausbau ETH», «Totalumbau ehemaliges Feuerwehrgebäude» sowie «Umbau ehemaliges Betriebsstoffgebäude» die innovativen Konstrukte auf, die hinsichtlich der Eigentumsrechte und Geldflüsse zur Anwendung gelangen. Er kam dabei zum Schluss, dass die Akteure «Stiftung Innovationspark Zürich», «HRS Investment AG» und «Arealentwicklung IPZ AG» sich unter den Augen des Kantons Zürich und des Bundes zu einem «Trio Infernale» strukturiert und organisiert haben, das als «Bermuda-Dreieck» wirkt. Er informierte auch darüber, dass das «Trio Infernale» beim Bundesgericht als beschwerdeführend auftritt, um die privatwirtschaftlichen Sonderinteressen durchzusetzen. Der Innovationspark Zürich IPZ soll sich zu einer Sonderwirtschaftszone entwickeln können. |
mehr lesen:
Einladung zum 4. Feierabendgespräch «Der Militärflugplatz Dübendorf: Geld und Geldflüsse» vom 2. Dezember 2021 mit Bildern (Cla Semadeni)
Informationsmaterial zum 4. Feierabendgespräch: «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» vom 2. Dezember 2021
Einführungsreferat zum 4. Feierabendgespräch: «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» vom 2. Dezember 2021